Psychotherapie als Beihilfe-Berechtigte(r)
Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge für Bundes-, Landes- und Kommunalbedienstete (bspw. für Beamte, Soldatinnen, Polizisten). Sind Sie beihilfeberechtigt, wird Ihnen durch den Kostenträger eine mindestens 50%ige Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt.
Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung wie ich sie mit meiner beruflichen Qualifikation anbiete, ist – sobald bei Ihnen eine seelische Erkrankung nach dem Indikationskatalog vorliegt – beihilfefähig. Auch wenn Ihnen bereits von Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Leistungszusage erteilt wurde, ist oft zusätzlich ein Verfahren zur beihilferechtlichen Voranerkennung erforderlich.
Hierzu zählen in der Regel:
- Gutachterliche Stellungnahme zur Notwendigkeit, Art und Umfang der Behandlung
- Notwendigkeit eines ärztlichen Konsiliarberichts
Die Vergütung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.
Kontakt
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Kerstin Beesdo, M.Sc.
Am Greiffeld 25 38259 Salzgitter
(Es besteht keine Barriere-freiheit.)
Mobil: 0151 – 61 88 36 87
(Hinterlassen Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe zurück.)
eMail: kontakt@psychotherapie-kerstin-beesdo.de |