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Psychotherapie als Beihilfe-Berechtigte(r)

Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge für Bundes-, Landes- und Kommunalbedienstete (bspw. für Beamte, Soldatinnen, Polizisten). Sind Sie beihilfeberechtigt, wird Ihnen durch den Kostenträger eine mindestens 50%ige Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. 

Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung wie ich sie mit meiner beruflichen Qualifikation anbiete, ist – sobald bei Ihnen eine seelische Erkrankung nach dem Indikationskatalog vorliegt – beihilfefähig. Auch wenn Ihnen bereits von Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Leistungszusage erteilt wurde, ist oft zusätzlich ein Verfahren zur beihilferechtlichen Voranerkennung erforderlich. 

Hierzu zählen in der Regel:

  • Gutachterliche Stellungnahme zur Notwendigkeit, Art und Umfang der Behandlung
  • Notwendigkeit eines ärztlichen Konsiliarberichts

Die Vergütung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.

Kontakt

Kerstin Beesdo, M.Sc.
Psychologische
Psychotherapeutin


Am Greiffeld 25

38259 Salzgitter



(Es besteht keine Barriere-freiheit.)


Mobil: 0151 – 61 88 36 87


(Hinterlassen Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe zurück.)


eMail:

kontakt@psychotherapie-kerstin-beesdo.de