Psychotherapie als Privatversicherte(r)
Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen meist die Kosten für eine Richtlinien-Psychotherapie, wie ich sie anbiete. In welchem Umfang und zu welchen Konditionen diese Kostenerstattung erfolgt, erfragen Sie bitte im Vorfeld der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung.
Zur Orientierung können Sie auf die folgenden Eckpunkte zurückgreifen:
- Leistungsträger (Name der PKV)
- Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (erteilte die Auskunft)
- Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren ist im aktuellen Versicherungsvertrag Leistungsbestandteil und wird demnach erstattet - ja/nein – im Rahmen von maximal ___ Stunden pro Jahr
- Es werden Kosten von ___€ pro Therapieeinheit (50 Minuten) erstattet
- Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro Jahr?
- Muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung als Voraussetzung zur Kostenerstattung vorliegen?
- Wird ein gutachterlicher Bericht der Psychotherapeutin verlangt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Werden probatorische Sitzungen (meist maximal 5 Sitzungen) erstattet – ja/nein – im Umfang von ___€ pro Sitzung
Soweit Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung Klarheit verschaffen konnten, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und wir besprechen dann alles weitere.
Kontakt
![]() |
Kerstin Beesdo, M.Sc.
Am Greiffeld 25 38259 Salzgitter
(Es besteht keine Barriere-freiheit.)
Mobil: 0151 – 61 88 36 87
(Hinterlassen Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe zurück.)
eMail: kontakt@psychotherapie-kerstin-beesdo.de |