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Psychotherapie als Gesetzlich-Versicherte(r)

Sie als Versicherte(r) einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Die GKV übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen genau diesen Sachverhalt ab. 

Sollte eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein, werde ich ein bestimmtes Stundenkontingent bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Zu diesem Zwecke wird es nötig werden, dass Sie einen sogenannten Konsiliarbericht bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin einholen. Hier gibt Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin an, ob und welchem Umfang ärztliche Maßnahmen bzw. Untersuchungen zusätzlich notwendig werden. Es ist zudem möglich, dass körperliche und/oder psychiatrische Befunde zu diesem Zeitpunkt eine psychotherapeutische Behandlung ausschließen. Dann wird es andere Behandlungsmöglichkeiten bei den entsprechenden Fachärzten und Fachärztinnen für Sie geben.

Ansonsten gilt, dass eine ambulante Psychotherapie eine zuzahlungsfreie Leistung ist. Sie benötigen auch keine Überweisung zu mir. Allein die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. 

Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. 

Kontakt

Kerstin Beesdo, M.Sc.
Psychologische
Psychotherapeutin


Am Greiffeld 25

38259 Salzgitter



(Es besteht keine Barriere-freiheit.)


Mobil: 0151 – 61 88 36 87


(Hinterlassen Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe zurück.)


eMail:

kontakt@psychotherapie-kerstin-beesdo.de